Hundeführerschein Niedersachsen – Was bedeutet das für Sie als Hundehalter*in?
Seit dem 1. Juli 2013 sind Hundehalter*innen in Niedersachsen gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Sachkundenachweis (Hundeführerschein) zu erbringen – bestehend aus:
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einer theoretischen Prüfung vor der Anschaffung des Hundes
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einer praktischen Prüfung im ersten Jahr nach der Aufnahme des Hundes
Diese Pflicht gilt für alle Erst-Hundehalter*innen – unabhängig von Rasse oder Herkunft des Hundes.

Der Preis für die praktische Prüfungsgebühr beträgt 80 €.
Den Prüfungstermin könnt ihr individuell mit mir vereinbaren.
Falls ihr jedoch noch unsicher seit oder euch entsprechend vorbereiten möchtet, könnt ihr euch bei mir im Einzeltraining individuell oder im Kurs auf die Prüfung vorbereiten.
Inhalte der praktischen Prüfung:
- Kontrolle am Hund durch den Hundehalter: der Zähne, Ohren und Pfoten
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Ausführen von Signalen z.B. Sitz, Platz, Bleib und Steh sowie der Rückruf
- Begegnungen mit Joggern, Spaziergängern, Radfahrern, Kinderwagen.
- Führen des Hundes ohne Belästigung anderer Passanten, Begegnungen mit Joggern, Spaziergängern, Radfahrern, Kinderwagen.
- Begegnungen mit anderen Hunden.
Zum praktischen Prüfungstermin BITTE den Impfpass und Haftpflichtversicherungsnachweis mitbringen!
Die Prüfung besteht aus 11 Prüfungssituationen, die an zwei verschieden Orten stattfinden können.
Der Hund kann während der ganzen Prüfung angeleint bleiben.
Geprüft wird in einer Grünanlage und im verkehrsöffentlichen Raum.
Die Leinenführigkeit müsst ihr und euer Hund vor allem in verschieden Begegnungssituationen mit anderen Menschen, Hunden oder in belebter Umgebung, wie einer Fußgängerzone vorweisen.
ACHTUNG:
Was bitte noch mitgebracht wird
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Gute Laune
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Geschirr was passt und nicht ständig verrutscht, also gut sitzt
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Feste Leine 3 - 5m (Keine Flexileine!!!)
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kleines Spielzeug, Kaumöglichkeiten zur besonderen Belohnung
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Besonders viele gute, kleine, weiche Leckerchen oder Leberwurst Tube dabei haben
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festes Schuhwerk
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hund- und wettergerechte Kleidung (vor allem bei Regen oder Schnee)
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bei Wärme oder Hitze bitte Trinkflasche und Napf mitnehmen
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Maulkorb darf ebenfalls eingesetzt werden
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Markerwort, Clicker, der Einsatz von Spielzeug und Leckerlis, ebenso wie euer Lob während der Übungen ist erlaubt und wird sehr sehr gern gesehen!!!
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Mit dem zu prüfenden Mensch-Hund-Team werden individuell angepasste Situationen geprüft und durchgeführt
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Jegliche Form des aversiven Umgangs und Trainings wird abgelehnt.
BEHÖRDENGÄNGE
Wichtige Bestandteile des Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG)
Hat man einen Hund gekauft, werden Behördengänge notwendig., die da wären:
-den Hundeführerschein (für alle Neu Hundehalter Pflicht sich zuzulegen)
-Anmeldung bei Tasso (kostenlos)
-Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde
-Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
(Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 500.000 € bei Sachschäden 250.000 €).
-Pflicht zur Kennzeichnung (Chippflicht) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen.
-Anmeldung im zentralen Hunderegister (in Niedersachsen)
Den Hund bitte bei der "Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN)" registrieren lassen, online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 97353-24 weitere Informationen bitte den FAQ´s vom www.hunderegister-nds.de/faq/ entnehmen.
Ab 1. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Vierbeiner im neuen zentralen „Hunderegister Niedersachsen“ kostenpflichtig registrieren lassen – indem sie sich und ihre Tiere selbst anmelden.
Basis dieser Meldepflicht ist das neue niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 1. Juli 2011.
Das Land erhofft sich vom neuen Register Aufschluss über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter